3. 3.1. Gegen den ihr am 24. November 2022 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid erhob die Beklagte am 5. Dezember 2022 fristgerecht Berufung mit den Begehren: "1. Das [angefochtene] Urteil […] sei aufzuheben und das Verfahren zur korrekten Durchführung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Eventualiter sei das [angefochtene] Urteil […] aufzuheben und es sei wie folgt zu entscheiden: 1. Das Gesuch sei vollumfänglich abzuweisen. -4-