Das Bezirksgericht Brugg fällte am 15. November 2022 ebenfalls den materiellen Entscheid betreffend Volljährigenunterhalt (OF.2021.64, act. 119 ff.). In den entsprechenden Anmerkungen zur Berechnung des Unterhaltsbeitrags hielt die Vorinstanz unter Ziff. 1.3.2.3 fest, dass der Gesuchsteller mit Urteil des Bezirksgerichts Bülach vom 10. November 2020 verpflichtet worden sei, seiner Ehefrau ab 1. Februar 2019 Fr. 1'800.00 als persönlichen Unterhalt zu bezahlen. Der festgesetzte Unterhaltsbeitrag von Fr. 1'800.00 entspreche dem gebührenden Unterhalt der Ehefrau und sei folglich zu berücksichtigen. Dies sei von der Klägerin nie bestritten worden (OF.2021.64, act. 129 f.).