Aus dem Urteil des Einzelrichters des Bezirksgerichts Bülach vom 10. November 2020 geht hervor, dass der Gesuchsteller und seine Ehefrau am 20. Oktober 2020 eine Vereinbarung geschlossen haben, wonach er ihr abweichend vom Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 5. Dezember 2017 ab 1. Februar 2019 monatliche Unterhaltsbeiträge in viel geringerer Höhe von Fr. 1'800.00 schuldet (Duplikbeilage 2, S. 3). Ferner liegt den vorinstanzlichen Akten ein Zahlungsbeleg vom 5. November 2020 bei, wonach der Gesuchsteller am 28. Oktober 2020 Fr. 1'800.00 als Unterhaltsbeitrag an seine Ehefrau überwiesen hat (Duplikbeilage 4).