Anlässlich der mündlichen Verhandlung seien von der Klägerin die regelmässigen Ehegattenunterhaltszahlungen nicht bestritten worden, weshalb die Vorinstanz in ihrem Entscheid vom 15. November 2022 sowie in den entsprechenden Anmerkungen ausgeführt habe, dass die Zahlung der Unterhaltsbeiträge an die Ehefrau in Höhe von Fr. 1'800.00 pro Monat bei der Unterhaltsberechnung für den Volljährigenunterhalt berücksichtigt werde. Damit stünden die Ausführungen betreffend bezahltem Ehegattenunterhalt im Hauptverfahren im offensichtlichen Widerspruch zum vorliegenden Summarverfahren.