2.2. Der Gesuchsteller brachte beschwerdeweise dagegen vor, die Vorinstanz habe zu Unrecht die monatliche Zahlung der Unterhaltsbeiträge an seine Ehefrau in Höhe von Fr. 1'800.00 bei seinem Existenzminimum nicht berücksichtigt. Er habe den Betrag einmal als sog. Einmalzahlung bei der Bank angewiesen und in der Folge einen Dauerauftrag erstellt. Sodann lasse sich dem Entscheid des Bezirksgerichts Bülach vom 10. November 2020 entnehmen, dass er diesen Betrag an die Ehefrau zu bezahlen habe.