Diese zwei Unterhaltsverpflichtungen des Gesuchstellers seien mangels effektiver, regelmässiger Bezahlung nicht in seinem Existenzminimum zu berücksichtigen. Dem Gesuchsteller verbleibe somit 2020 ein Freibetrag von Fr. 2'550.95 pro Monat bzw. Fr. 61'222.70 in zwei Jahren, aus welchem er die mutmasslichen Prozesskosten von Fr. 12'500.00 bestreiten könne. Auch mit seinem aktuellen Einkommen von Fr. 7'117.90 und dem angepassten Existenzminimum verbleibe dem Gesuchsteller monatlich ein Freibetrag von Fr. 546.65 bzw. in zwei Jahren Fr. 13'119.60, was zur Bestreitung der mutmasslichen Prozesskosten genüge. -4-