3. Gegen diese ihm am 23. November 2022 zugestellte Verfügung erhob der Gesuchsteller mit Eingabe vom 5. Dezember 2022 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und stellte nachfolgende Rechtsbegehren: " 1. Die Verfügung des Bezirksgerichts Brugg vom 15. November 2022 (Pro- zess-Nr.: OF.2021.64), Ziffer 1, sei aufzuheben, und es sei dem Gesuchsteller und Beschwerdeführer für das ordentliche Verfahren betreffend Volljährigenunterhalt vor dem Bezirksgericht Brugg die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und in der Person des Unterzeichnenden eine unentgeltliche Rechtsvertreterin zu bestellen.