1. A. (nachfolgend: Gesuchsteller) stellte mit Eingabe vom 16. März 2020 bei der Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg im Rahmen des von seiner Tochter B. (nachfolgend: Klägerin) gegen ihn als Beklagten angehobenen Verfahrens betreffend Volljährigenunterhalt das nachfolgende Rechtsbegehren: " Es sei dem Beklagten die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren sowie die unterzeichnende Anwältin als unentgeltliche Rechtsbeiständin zu bestellen." 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg wies das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege mit Verfügung vom 15. November 2022 ab.