4. Das Gesuch des Beklagten um unentgeltliche Rechtspflege für das obergerichtliche Verfahren wird gutgeheissen und lic.iur. Christoph Suter, Rechtsanwalt, Wohlen, zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter bestellt. Zustellung an: [...] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)