1. In Gutheissung der Berufung wird der Entscheid des Bezirksgerichts Aarau, Präsidium des Familiengerichts, vom 25. August 2022, aufgehoben, und die Streitsache zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung und neuer Entscheidung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. - 10 - 3. Die zweitinstanzlichen Parteikosten sind von der Vorinstanz entsprechend dem Ausgang des Verfahrens vor Vorinstanz zu verlegen.