Im Übrigen präsentiert sich auch die (zukünftige) Einkommenssituation der Klägerin gemäss den Angaben im Abänderungsgesuch als recht kompliziert. Die Arbeitsstelle sei ihr gekündigt worden, doch erhalte sie infolge ihrer Krankschreibung einerseits noch Lohnzahlungen und andererseits Krankentaggelder. Sodann sei sie im einem Gutachten als zu 50% arbeitsfähig eingestuft worden. Ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses werde der Lohn wegfallen. Auch der Krankentaggeldanspruch werde einerseits bald ausgeschöpft sein, andererseits aufgrund der 50-prozentigen Arbeitsfähigkeit auf 50 % gekürzt werden.