"1. In Gutheissung der Berufung sei das angefochtene Urteil des Bezirksgerichts Aarau, Familiengerichtspräsidium, vom 25. August 2022 aufzuheben und die Sache zur ordentlichen/vollständigen Durchführung des erstinstanzlichen Verfahrens an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Eventualiter sei das angefochtene Urteils des Bezirksgerichts Aarau, Familiengerichtspräsidium, vom 25. August 2022 in Gutheissung der Berufung aufzuheben und durch folgende Bestimmungen zu ersetzen: '1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten von CHF 3'335.00 werden der Klägerin auferlegt.