Klägerin zustehende Einkommen (inkl. Sonderzahlungen wie Provisionen, Superprovisionen, Courtagen etc.) den Betrag von Fr. 7'688.00 übersteigt, aus diesem übersteigenden Betrag zusätzlich zum Anweisungsbetrag von Fr. 3'973.00 zu überweisen. Beispiel: Einkommen Fr. 9'000.00. An den Gesuchsgegner zu überweisen: Fr. 3'973.00 + maximal Fr. 1'312.00 (= Fr. 9'000.00 – Fr. 7'688.00) für "offen" gebliebene Beträge aus Vormonaten. Für die Gesuchstellerin verbleiben Fr. 3'715.00 (Fr. 9'000.00 – Fr. 3'973.00 – Fr. 1'312.00)."