Die vorliegende Eingabe wird daher als Beschwerde des Beklagten gegen den ihn betreffenden Entscheid und als Beschwerde der Beklagten gegen den sie betreffenden Entscheid entgegengenommen. Soweit der Beklagte den die -5- Beklagte betreffenden Entscheid bzw. die Beklagte den den Beklagten betreffenden Entscheid anfechten will, ist hierauf mangels Beschwer nicht einzutreten.