3. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin eine Parteientschädigung von Fr. 50.00 zu bezahlen." 2.5. Im Verfahren SR.2021.322 erkannte das Bezirksgerichtspräsidium Zofingen mit Entscheid vom 20. Januar 2022: " 1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. […] des Betreibungsamtes Oftringen-Aarburg (Zahlungsbefehl vom 18. März 2021; Rechtshängigkeit des Rechtsöffnungsbegehrens am 9. November 2021) für den Betrag von Fr. 9'848.45 provisorische Rechtsöffnung erteilt.