" 1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. […] des Betreibungsamtes Oftringen-Aarburg (Zahlungsbefehl vom 18. März 2021; Rechtshängigkeit des Rechtsöffnungsbegehrens am 10. November 2021) für den Betrag von Fr. 10'307.95 provisorische Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 400.00 wird dem Gesuchsgegner auferlegt. Sie wird mit dem Vorschuss der Gesuchstellerin in gleicher Höhe verrechnet, so dass der Gesuchsgegner der Gesuchstellerin Fr. 400.00 direkt zu ersetzen hat.