2.2. Bezüglich des Beklagten eröffnete die Vorinstanz das Verfahren Nr. SR.2021.321. Bezüglich der Beklagten eröffnete die Vorinstanz das Verfahren Nr. SR.2021.322. 2.3. Mit Stellungnahme vom 29. Dezember 2021 (Postaufgabe) begehrte der Beklagte sinngemäss die Abweisung des Rechtsöffnungsgesuchs (Verfahren SR.2021.321). Die Beklagte liess sich innert angesetzter Frist nicht vernehmen (Verfahren Nr. SR.2021.322). 2.4. Im Verfahren SR.2021.321 erkannte das Bezirksgerichtspräsidium Zofingen mit Entscheid vom 20. Januar 2022: