entnehmen, dass der Gesuchsteller ab Dezember 2020 bis Juni 2021 Arbeitslosentaggelder bezog (Beilagen zum Schlichtungsgesuch, act. 24 ff. und 83). Im Juli 2021 meldete er sich von der Arbeitsvermittlung ab (Beilagen zum Schlichtungsgesuch, act. 46). Der Gesuchsteller wurde seit dem 12. Oktober 2021 bis zum 31. Juli 2022 von der Sozialhilfe unterstützt (Beilagen zum Schlichtungsgesuch, act. 48 ff. und 109 ff.). Gleichzeitig ging er verschiedenen beruflichen Tätigkeiten nach (Beilagen zum Schlichtungsgesuch, act. 85 ff. und 96 ff.).