Am 28. März 2014 genehmigte das Bezirksgericht Bremgarten die Vereinbarung des Gesuchstellers und der Kindsmutter vom 24. März 2014 betreffend gemeinsame elterliche Sorge (Beilagen zum Schlichtungsgesuch, act. 18 ff.). Mit Entscheid des Bezirksgerichts Bremgarten vom 18. Mai 2020 wurden die Unterhaltsverträge vom 4./11. Mai 2020 und 4./15. Mai 2020 genehmigt (Beilagen zum Schlichtungsgesuch, act. 6 ff.). In beiden Verfahren war der Gesuchsteller nicht rechtlich vertreten. Dem Obergericht erschliesst sich nicht, weshalb er sich betreffend Änderung der Unterhaltsbeiträge bzw. des Besuchsrechts nicht wiederrum an das Bezirksgericht wandte, zumindest um die für die Abänderung zuständige