4.3.2. Der Gesuchsteller beantragte mit Schlichtungsbegehren vom 8. November 2022 die Aufhebung seiner in den Unterhaltsverträgen vom 4./11. Mai 2020 und 4./15. Mai 2020 betreffend seine beiden Kinder eingegangenen Verpflichtung, seinem heute zehnjährigen Sohn monatlich einen Unterhaltsbeitrag von aktuell Fr. 863.00 und seiner neunjährigen Tochter einen solchen von Fr. 667.00 zu bezahlen. Sodann beantragte der Gesuchsteller ein Be- -9-