4. 4.1. Sodann rügte der Gesuchsteller, er wäre ohne rechtliche Unterstützung nicht in der Lage gewesen, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Er habe nicht gewusst, dass er seine Begehren auf gerichtlichem Weg durchsetzen müsse. Dies sei den E-Mails des Gesuchstellers zu entnehmen, in welchen er die Gemeinde um Unterstützung bei der Herabsetzung der Unterhaltsbeiträge ersucht habe. Ihrerseits sei keine Hilfestellung erfolgt. Seine Überforderung zeige sich auch daran, dass er gegenüber der Gemeinde, welche die Unterhaltsbeiträge bevorschusst habe, massive Schulden aufweise. Gemäss Schuldanerkennung vom 11. April 2022 beliefen sich diese auf Fr. 11'670.00 (Juni 2020 bis April 2021).