3.3. Da der Richter das Prozessrecht von Amtes wegen anzuwenden hat, können Verstösse gegen wesentliche Verfahrensgrundsätze wie die Verletzung des Gehörsanspruchs in jedem Verfahrensstadium gerügt werden und Tatsachen sowie Beweismittel, die sich auf die Verletzung von solchen -5-