Dem Gesuchsteller wurde im summarischen Verfahren betreffend Präliminarien eine monatliche und rückwirkende Unterhaltspflicht von insgesamt Fr. 2'988.00 auferlegt, womit kein blosser Bagatellfall mehr vorliegt. Im summarischen Verfahren betreffend Präliminarien können – insbesondere im Hinblick auf das Kindes- und Unterhaltsrecht – komplexe tatsächliche und rechtliche Fragen zu beurteilen sein, zumal der Gesuchsteller mit seiner Ehefrau zwei gemeinsame Kinder hat und die familiären finanziellen Verhältnisse knapp sind. Die Ehefrau ist zudem ebenfalls anwaltlich vertreten. Bei dieser Sachlage ist es angezeigt, dem Gesuchsteller einen unentgeltlichen Rechtsbeistand zu bestellen.