an den Beschwerdegegner zurückzuweisen sowie anzuweisen, dem Beschwerdeführer für das Verfahren SF.2022.3 (Summarverfahren betr. Präliminarien) die unentgeltliche Rechtspflege, unter Einsetzung des Unterzeichnenden als unentgeltlichen Rechtsbeistand, zu gewähren und dem Rechtsvertreter eine Entschädigung (gemäss nachzureichender Honorarnote) zu bezahlen. 3. Es sei dem Beschwerdeführer für das vorliegende Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege, unter Beiordnung des Unterzeichnenden als amtlichen Anwalt, zu bewilligen.