" 1. Die Verfügung des Beschwerdegegners vom 13. Oktober 2022 betreffend Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer für das Verfahren SF.2022.3 (Summarverfahren betr. Präliminarien) die unentgeltliche Rechtspflege, unter Einsetzung des Unterzeichnenden als unentgeltlichen Rechtsbeistand, zu gewähren und dem Rechtsvertreter eine Entschädigung (gemäss nachzureichender Honorarnote) zu bezahlen. 2. Eventualiter sei die Verfügung des Beschwerdegegners vom 13. Oktober 2022 betreffend Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege aufzuheben und -3-