Der angefochtene Entscheid erging am 19. Juli 2022 und somit knapp drei Monate vor dem Entscheid vom 13. Oktober 2022 im summarischen Verfahren betreffend Präliminarien (SF.2022.3), womit es sich bei den Einwänden des Gesuchstellers um neue Tatsachen und Beweismittel handelt, die zum Zeitpunkt der Fällung des angefochtenen Entscheids vom 19. Juli 2022 noch nicht vorlagen und im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht zu berücksichtigen sind (vgl. E. 1 hiervor), wobei unbeachtlich ist, dass der begründete Entscheid vom 19. Juli 2022 erst am 16. November 2022 beim Gesuchsteller einging. Weiter macht der Gesuchsteller eine neu beste-