3. 3.1. Gegen den ihm am 16. November 2022 zugestellten begründeten Zwischenentscheid vom 19. Juli 2022 erhob der Gesuchsteller mit Eingabe vom 28. November 2022 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und beantragte: -3- " 1. Die Ziffer 3 des Entscheides des Beschwerdegegners vom 19. Juli 2022 betreffend Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer für das Verfahren OF.2020.108 (Scheidungsverfahren) die unentgeltliche Rechtspflege, unter Einsetzung des Unterzeichnenden als unentgeltlichen Rechtsbeistand, zu gewähren.