2.2. Mit Entscheid des Präsidenten des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 13. Oktober 2022 im summarischen Verfahren betreffend Präliminarien (SF.2022.3) verpflichtete dieser den Gesuchsteller unter anderem zu monatlichen Unterhaltszahlungen von gesamthaft Fr. 2'988.00 rückwirkend auf den 14. Januar 2021 an seine beiden Kinder und D.. Ferner wurde mit Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 13. Oktober 2022 das Gesuch des Gesuchstellers um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Präliminarienverfahren abgewiesen.