1. 1.1. Mit Eingabe vom 2. Dezember 2020 reichte B. (fortan: Gesuchsteller) beim Präsidium des Familiengerichts des Bezirksgerichts Rheinfelden eine unbegründete Scheidungsklage gegen D. ein, worin er unter anderem die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Scheidungsverfahren (OF.2020.108) beantragte. 1.2. Mit Eingabe vom 14. Januar 2022 reichte D. beim Präsidium des Familiengerichts des Bezirksgerichts Rheinfelden ein Gesuch um Erlass von vorsorglichen Massnahmen gegen den Gesuchsteller ein, woraufhin ein summarisches Verfahren betreffend Präliminarien (SF.2022.3) eröffnet wurde.