Sammelbeilage 21 zur Stellungnahme des Klägers vom 27. März 2023). In der Psychiatrisch / Psychotherapeutischen Stellungnahme zum Therapieverlauf der E. vom 20. Februar 2023 (Beilage 22 zur Eingabe des Klägers vom 27. März 2023) wird festgehalten, dass beim Kläger aktuell eine Arbeitsfähigkeit im 1. Arbeitsmarkt nicht gegeben sei. Als Diagnosen sind darin aufgeführt: Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode (ICD-10: F33.1) sowie Panikstörung (ICD-10: F41.0). Im Vorbescheid vom 20. Oktober 2022 (Berufungsantwortbeilage 10) wies die SVA Aargau das Leistungsbegehren des Klägers zwar ab;