In seiner Aktenbeurteilung vom 11. Januar 2022 im Auftrag der I. (Krankentaggeldversicherung) kam Dr. med. J. vom K. sodann zum Schluss, dass die Arztberichte der Klinik G. (u.a.) die gestellte Diagnose der rezidivierenden depressiven Störung schlüssig und nachvollziehbar erläuterten. Zudem werde - so Dr. J. weiter - der Verdacht auf eine tieferliegende Persönlichkeitsproblematik geäussert (narzisstische Persönlichkeitsakzentuierung), die den Heilungsprozess bei fortlaufenden schwerwiegenden sozialen Problemen (Arbeitsplatzverlust, laufender Scheidungs- und Sorgerechtsstreitigkeit) verkomplizierte.