Es darf zudem die Erfahrungstatsache berücksichtigt werden, dass behandelnde Ärzte aufgrund ihrer auftragsrechtlichen Vertrauensstellung eher zu Gunsten ihrer Patienten aussagen. Berichte von Spezialisten (z.B. psychologischen Fachpersonen) haben sodann ein höheres Gewicht als diejenigen von Allgemeinpraktikern (vgl. anstelle vieler: Entscheid des Obergerichts, 5. Zivilkammer, vom 13. Februar 2023 [ZSU.2022.197], Erw. 3.2.3.2.1, mit Hinweisen auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung).