2022 attestiert. Aufgrund der bisherigen Krankengeschichte und weil Arbeitsunfähigkeitszeugnisse in der Regel längstens für 4 Wochen bzw. einen Monat ausgestellt würden, sei erstellt, dass der Kläger arbeitsunfähig sei. Eine Anmeldung beim RAV für den Bezug von Arbeitslosgengeldern erscheine aussichtslos, da der Kläger aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht vermittelbar sei. Selbst wenn ab Oktober 2022 oder in den nächsten Wochen eine (teilweise) Arbeitsfähigkeit sich wider Erwarten einstellen sollte, so müsste sich der Kläger zuerst um eine neue Arbeitsstelle bemühen, sodass er frühestes in 2 bis 3 Monaten (im günstigsten Fall) wieder arbeiten könnte.