2. Der Parteivertreterin der Beklagten wird bis zum definitiven, noch folgenden Entscheid einstweilen die Auflage gemacht, die in den Berufungsantwortbeilagen 6, 7, 8, 9, 10 und 11 enthaltenen Informationen über den Gesundheitszustand des Beklagten geheim zu halten, insbesondere auch nicht mit der Beklagten persönlich zu teilen. 3. Die Beklagte kann innert 10 Tagen seit Zustellung der vorliegenden Verfügung zu Antrag 2 der Berufungsantwort Stellung nehmen." 3.4. Mit Stellungnahme vom 23. Dezember 2022 hielt die Beklagte an ihren Anträgen fest und beantragte, die Anträge des Klägers seien abzuweisen.