3. Es sei dem [Kläger] die unentgeltliche Prozessführung mit dem Unterzeichneten als Rechtsvertreter zu bewilligen, wobei ihm auch im Falle des Obsiegens und mit Verweis auf die offensichtliche Uneinbringlichkeit einer allfällig zugesprochenen Parteientschädigung bei der Ehefrau eine Parteientschädigung zu Lasten der Staatskasse auszurichten sei." 3.3. Am 14. Dezember 2022 verfügte der obergerichtliche Instruktionsrichter: " 1. […]