Bedarf Gesuchsteller (inkl. Steuern) Fr. 3'917.– Bedarf Gesuchsgegnerin (inkl. Steuern) Fr. 2'367.– 2. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, solange er arbeitsunfähig ist, beginnend ab Oktober 2022, der Gesuchsgegnerin monatlich ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis vorzulegen sowie sämtliche Unterlagen allfälliger Lohnoder Rentenauszahlungen. 3. [URP] -4-