" 1. In Abänderung von Ziff. 1.1., 1.2, 2 und 3.3 des Entscheiddispositivs vom 11. März 2022 lauten diese neu wie folgt (Änderungen kursiv): 1.1. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, der Gesuchsgegnerin an den Unterhalt von C. […] monatliche Unterhaltsbeiträge […], jeweils zuzüglich […] Kinder- und Ausbildungszulage, wie folgt zu bezahlen: