Zudem bestehen sieben Pfändungen in Höhe von Fr. 14'965.70 und neun Konkursandrohungen in Höhe von Fr. 10'959.98. Überdies sind sechs Betreibungen in Höhe von Fr. 8'039.57 offen, in denen der Beklagte Rechtsvorschlag erhoben hat. Zudem bestehen nicht getilgte Verlustscheine aus Pfändungen der letzten 20 Jahre in Höhe von Fr. 16'822.90. Der Gesamtbetrag der noch offenen Forderungen beläuft sich demnach auf Fr. 62'575.15 (act. 35 ff.). Der Auszug aus dem Betreibungsregister ist das wichtigste bzw. unerlässliche Dokument zur Glaubhaftmachung der Zahlungsfähigkeit.