Den Akten lässt sich ein unbefristeter Anstellungsvertrag des Beklagten bei der E. AG vom 21. Oktober 2022 mit Stellenantritt per 1. November 2022 entnehmen. Der darin vereinbarte Monatslohn beträgt Fr. 6'500.00 bei 13 Monatslöhnen. Diese regelmässigen Einkünfte in Form von Lohn stellen einen Hinweis für eine mögliche Zahlungsfähigkeit dar. -7-