2.2. Das Gericht entscheidet ohne Aufschub, auch in Abwesenheit der Parteien (Art. 171 Satz 1 SchKG). Wurde dem Schuldner die Vorladung zur Konkursverhandlung rechtmässig zugestellt, ist die Konkurseröffnung in Abwesenheit des Schuldners nicht zu beanstanden (GIROUD/THEUS SIMONI, a.a.O., N. 3f zu Art. 171 SchKG). Die Vorinstanz lud die Parteien mit Verfügung vom 18. Oktober 2022 zur Verhandlung vom 14. November 2022 vor (act. 7 f.). Diese Vorladung wurde dem Beklagten am 20. Oktober 2022 zugestellt (act. 11), er bestreitet deren Erhalt nicht. Sodann bringt der Beklagte nicht vor, dass er um einen Verschiebungstermin (gemäss Art.