ROGER GI- ROUD/FABIANA THEUS SIMONI, in: Basler Kommentar, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, 3. Aufl. 2021, N. 20 f. zu Art. 174 SchKG). -4- Die vom Beklagten mit Beschwerde vom 28. November 2022 und damit vor Ablauf der Beschwerdefrist eingereichten Belege zum Nachweis eines Konkurshinderungsgrundes bzw. zur Glaubhaftmachung seiner Zahlungsfähigkeit sind demnach im vorliegenden Verfahren zu berücksichtigen.