Der Beklagte hat denn mit seiner Eingabe vom 27. Dezember 2022 auch ausgeführt, er sei damit einverstanden, dass die Kinder für eine Probezeit bei der Klägerin wohnten, "wenn sie es zumuten" [gemeint wohl: wenn das Obergericht der Klägerin die Kinderbetreuung zutraut]. Die Kinder sollten es versuchen, mit der Klägerin zu leben; diese könne sich hoffentlich in vielen Dingen verbessern und ihre Pflicht als Mutter ernst nehmen. Er [der Beklagte] wäre froh, wenn es kein definitiver Entscheid über die Obhut wäre. Es sollte [mit der Kinderbetreuung durch die Klägerin] klappen, nicht, dass die Kinder danach in ein Heim müssten.