Zwar erwähnt er auch eine "erweiterte Natel-Nutzung", spezifiziert aber nicht, woraus diese besteht und inwiefern sie problematisch wäre, zum Beispiel hinsichtlich der täglichen Nutzungsdauer, der Tageszeit der Nutzung oder der Nutzungsinhalte. Im Weiteren verweist er für die Behauptung, dass es der Klägerin nicht gelungen sei, "die verlangten Auflagen für schulähnliche Strukturen aufzubauen", auf den schulpsychologischen Fachbericht (Berufung S. 5).