Die Massnahme des Obhutswechsels hat sich somit in Bezug auf die Beschulung der Kinder als erfolgreich erwiesen und die monatelange Schulabsenz konnte beendet werden. Vor diesem Hintergrund erscheint nicht mehr entscheidend, wie die Kinder ihren Wunsch auf einen Schulwechsel resp. ihre Schulverweigerung in Q. begründet haben. Ob die gegenüber den Schulpsychologinnen genannten Gründe (Angst vor dem Vater wegen Gewalterfahrungen, Verunsicherung wegen der neuen Lebenspartnerin) zutreffen oder vor dem Hintergrund des bestehenden Loyalitätskonflikts kritisch zu hinterfragen wären, kann letztlich nicht verifiziert werden, aber auch offen bleiben. -8-