2.5. 2.5.1. Im Zeitpunkt des vorinstanzlichen Verfahrens besuchten die beiden 13- und 10-jährigen Mädchen über längere Zeit die Schule nicht mehr. Gemäss dem Schulpsychologischen Fachbericht vom 26. Oktober 2022 (act. 22 ff.) wurden sie "im September 2022" aufgrund von schulabsentem Verhalten durch die Schule und die Mutter beim Schulpsychologischen Dienst (SPD) angemeldet (act. 22). Seit der Anmeldung hätten sie die Schule in Q. nicht mehr besucht (act. 23). Im Zeitpunkt des angefochtenen Entscheids ist somit von einer rund zweimonatigen und anhaltenden Schulabsenz auszugehen.