Es treffe nicht zu, dass der Bericht "übers Knie" habe gebrochen werden müssen. Seitdem die Mädchen in R. zur Schule gehen könnten, laufe wieder alles in geordneten Bahnen. C. habe gar bereits von der sechsen in die siebte Klasse wechseln können. Die Mädchen hätten bei der Klägerin Struktur; sie lasse ihnen nicht alles durchgehen, wie es der Beklagte regelmässig behaupte.