einkehren könne. Insbesondere spreche auch das Kriterium der Stabilität nicht gegen einen Obhutswechsel, da eine solche seit geraumer Zeit nicht mehr gegeben gewesen sei, da die Kinder von einem Elternteil zum anderen gewechselt hätten. Auch stehe der Entscheid des Familiengerichts Brugg vom 22. April 2021 einem Obhutswechsel nicht entgegen, da sich die Verhältnisse in der Zwischenzeit geändert hätten (Schulabsenz, veränderte Lebensumstände beim Beklagten).