- die Organisation des Schulübertritts von Q. nach R. zu begleiten; - den Schulbesuch von C. und D. in R. sicherzustellen; - eine aufsuchende Familienbegleitung zu organisieren und zu begleiten sowie deren Finanzierung sicherzustellen; - eine Familientherapie zu organisieren. 2.2. Die Beiständin wird eingeladen, dem Familiengericht Zofingen bis am 31. Januar 2023 einen Verlaufsbericht einzureichen. 2.3. Die Beiständin wird aufgefordert, das Familiengericht Zofingen umgehend zu informieren, sollte der Schulbesuch in R. nicht gewährleistet oder das Kindeswohl sonst wie gefährdet sein.