Die Unterhaltsbeiträge seiner Kinder müssten weiter vom Amt für Alimentenbevorschussung bevorschusst werden und dieses erhielte weiterhin Verlustscheine. Er könnte weder laufende Steuern bezahlen noch Rückzahlungen an seine Schulden tätigen. Dies könne nicht im Interesse des Staates sein. An seiner Einkommenssituation würde sich im Gegenzug nichts ändern; er lebe bereits am Existenzminimum und verfüge über keine pfändbare Lohnquote.