2.2. Der Gesuchsteller wendet in seiner Beschwerde ein, er arbeite im Stundenlohn und erziele ein monatliches Nettoeinkommen (inkl. 13. Monatslohn) von rund Fr. 4'600.00 bis Fr. 4'700.00. Für die Miete an der X-Strasse in Q. bezahle er Fr. 1'290.00 und die laufende Krankenkassenprämie betrage Fr. 380.05. Die Unterhaltskosten für seine drei Kinder würden eigentlich Fr. 2'569.00 betragen; laut Gerichtsurteil vom 15. September 2022 müsse er jedoch, solange er ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 4'800.00 nicht überschreite, lediglich Fr. 1'489.00 bezahlen. Fr. 340.00 müsse er monatlich für das ÖV-Abonnement aufwenden, welches er für den Weg zur Arbeit brauche.